Wir freuen uns über ihren Entschluss, eine Reise aus unserem Programm zu buchen. Für einen angenehmen Verlauf Ihrer Reise garantieren wir eine sorgfältige Vorbereitung und sichere Durchführung. Hierzu gehören jedoch klare rechtliche Vereinbarungen, wie in unseren Reisebedingungen nachfolgend festgelegt ist. Wir empfehlen Ihnen, diese aufmerksam zu lesen.
1. Reiseanmeldung, Reisebestätigung
1.1. Die Reiseanmeldung kann telefonisch, mündlich und schriftlich bzw. per Fax erfolgen und ist für uns der verbindliche Antrag für den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage unserer Reisebedingungen.
1.2. Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmelder rechtsverbindlich auch für alle in der Anmeldung Mitaufgeführten Personen.
1.3. Für den Veranstalter wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn ihm die Buchung schriftlich bestätigt wurde.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot des Veranstalters. Erklärt der Reiseteilnehmer innerhalb dieser 7 Tage die Annahme des geänderten Angebotes, so kommt der Reisevertrag auf dieser Grundlage zustande.
2. Zahlungsbedingungen
2.1. Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, höchstens 250 € zu zahlen.
2.2. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn zu leisten.
2.3. Vertragsabschlüsse innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB.
2.4. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75, - € nicht übersteigt.
3. Leistungen, Preise
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung im Katalog oder Prospekt.
4. Leistungs- und Preisänderung
4.1. Der Reiseveranstalter kann bis 4 Monate nach Vertragsabschluß eine Erhöhung des Reisepreises bis 5% des Gesamtpreises vornehmen, wenn sich nach dem Vertragsabschluß nachweisbar und unvorhergesehen, durch den Veranstalter nicht wider Treu und Glauben verursachte Veränderungen geben.
4.2. Solche Anforderungen sind z. B. wesentliche Erhöhung der Treibstoffkosten, Steuern und Gebühren oder erhebliche Wechselkursänderungen.
4.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reiseteilnehmer kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Programm anzubieten.
5. Reiserücktritt
5. 1, Reiserücktritt durch den Kunden
5.1.1. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
5.1.2. Der pauschalisierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person zum Reisepreis
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%
vom 29. 22. Tag vor Reiseantritt 15%
vom 21. 15. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 14. 7. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 6. 1. Tag vor Reiseantritt 80%
bei nicht Antritt der Reise 100%
5.1.3. Auf Wunsch des Reiseteilnehmers nimmt der Reiseveranstalter Änderungen der Reisenmeldung (Umbuchungen) vor. Ab dem 30. Tag vor Reisebeginn werden 20,- € pro Person erhoben.
5.2. Rücktritt durch den Veranstalter
5.2.1. Der Reisevertrag kann durch den Veranstalter fristlos gekündigt werden, wenn der Reiseteilnehmer trotz Abmahnung die Reise erheblich stört und seine Teilnahme für den Reiseveranstalter oder andere Reiseteilnehmer unerträglich ist. Dem Veranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis zu. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
5.2.2. Ist in der Reiseausschreibung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird. Der Veranstalter wird den Reiseteilnehmer unverzüglich, spätestens bis 2 Wochen vor Reisebeginn von der Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis setzen. Geleistete Zahlungen werden dem Reiseteilnehmer unverzüglich zurückerstattet.
6. Ersatzreisende
6. 1. Die Reiseteilnehmer können sich bis zum Reisebeginn durch Dritte ersetzen lassen, soweit diese den besonderen Reiseerfordernissen genügen und die Teilnahme nicht gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen widerspricht.
6.2. Der Reiseteilnehmer und Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme Dritter entstandenen Mehrkosten, pauschaliert und ohne weiteren Nachweis in Höhe von 20, - €.
7. Reiseabbruch
Wird die Reise durch den Reiseteilnehmer abgebrochen (z.B. durch Krankheit), verpflichtet sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern die Erstattungen ersparter Leistungen und Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1. Die Haftung des Reiseveranstalters ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit kein Schaden des Reiseteilnehmers weder, vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
8.2. Die Haftung ist auch dann insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde, oder der Veranstalter als Leistungsträger in Anspruch genommen wird.
8.3. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
8.4. Für den Inhalt von Hotelprospekten, die zur Information ausgegeben werden, übernimmt der Veranstalter keine Gewähr.
8.5. Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht für Unterschiede, die sich aus dem Angebot und den Vorstellungen des Reiseteilnehmers ergeben. für Lärmbelästigung, die z.B durch Unterhaltungsstätten, Kraftfahrzeuge oder ähnliche Umstände entstehen können. Dies gilt auch für Witterungsunbilden und Ausfälle in der Wasser- oder Stromversorgung.
9. Mitwirkungspflichten, Abhilfeverlangen
9.1. Sollte der Reiseteilnehmer Beanstandungen haben, die im Zusammenhang mit dem vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen stehen, ist unverzüglich die Reiseleitung oder der Leistungsträger zu verständigen, die sich unverzüglich um Abhilfe bemühen werden.
9.2. Sollte aus objektiven Gründen durch den Leistungsträger keine Abhilfe geschaffen werden können, ist der Reiseveranstalter zu verständigen. unter folgender Rufnummer: 030/311 611 311 bzw., schriftlich bis spätestens 14 Tage nach Reiseabschluss.
10. Versicherungen
Für den Inhalt der gebuchten Versicherungen sind ausschließlich die betroffenen Versicherungsbedingungen maßgeblich, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. Schadensmeldungen sind unmittelbar an die Versicherung direkt einzureichen.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht nur die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12. Ausschluss von Ansprüchen
12. 1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend zu machen.
12.2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.
13. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
13.1. Die Gewährleistung von bestimmten Sitzplätzen ist nicht Vertragsbestandteil. Sie werden als Kundenwunsch behandelt.
13.2. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
13.3. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.
14. Pass, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen selbst verantwortlich.
15. Gerichtsstand
Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz in Berlin zu erheben,
Firmensitz des Veranstalters:
Alt-Friedrichsfelde 63 B, 12683 Berlin
Eingetragen: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 53134
Geschäftsführer: Ch. Herrmann