Die Ausbildung zum EU-Berufskraftfahrer im Personen- und Güterkraftverkehr beinhaltet den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnis und der beschleunigte Grundqualifikation. Im Güterkraftverkehr ist zusätzlich die Ausbildung zum Erwerb der ADR-Bescheinigung (Gefahrgutfahrer) und des Fahrausweises für Gabelstapler. Die Ausbildungszeit beträgt je nach Variante und Führerscheinvorbesitz, zwischen 1,6 und 4,2 Monaten. Die Finanzierung kann bei entsprechenden Voraussetzungen über die Agentur für Arbeit erfolgen.
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